Heilpraktikergesetz

HeilprG = Heilpraktikergesetz

Neben psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten sind in Deutschland seit 1993 auch Heilpraktiker (HP) und Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP*)
befugt, Heilkunde im Bereich der Psychotherapie auszuüben, allerdings  ohne Eintrag ins Arztregister und ohne Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.
D.H.
die Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen.

*HP mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis

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